6. Wir halten auch außerhalb des Unterrichts (Pause, MFZ, Stillarbeit…) die geltenden Regeln ein.
In den Pausen während am Vormittag gilt:
- In beiden Pausen bleiben die Unterrichtsräume der Sekundarstufe I geschlossen.
- Nur in Regen- und Schneepausen darf ich im Gebäude bleiben und die Klassenräume und Flure als Ruhezonen nutzen.
- Laufen und Ballspielen ist nur außerhalb des Gebäudes auf den dafür vorgesehenen Flächen gestattet.
- In der Mensa darf ich nur in den großen Pausen Brötchen, Obst und Getränke kaufen. Es ist möglich, die Pause in der Mensa zu verbringen. Dabei sitze ich am Tisch und verhalte mich angemessen.
An folgenden Orten auf dem Schulgelände darf ich mich während der Mittagsfreizeit (MFZ) aufhalten:
- der Schulhof für Basketball- und Bewegungsspiele, sowie das Klettergerüst und die Boulderwand.
- der Tartanplatz für Schüler*innen der Klassen 5-10, die untere Wiese hinter der Abteilung I nur für die Schüler*innen der Klassen 5-7, Fußballspielen ist nur auf diesen Flächen erlaubt.
- das Schülercafé in Abteilung I und das Schülercafé in Abteilung II mit den Spielausleihen zum ruhigen Spielen, Quatschen, Lesen, Essen, Trinken etc.
- ein Klassenraum pro Abteilung und jeweils das Foyer bzw. die Pausenhalle und die Flure der unteren Etagen als Ruhezone und Arbeitsmöglichkeit.
- die Bibliothek zum Lesen und Schreiben.
- Fachräume und Turnhallen für offene Angebote.
- das „Blue Planet“ zum Tanzen (Disco), Billard spielen, Kickern etc.
- die Mensa zum Essen in ruhiger Atmosphäre:
- Während der Essenszeit ist die Mensa für diejenigen reserviert, die dort ihr Essen zu sich nehmen.
- Die Schüler*innen reihen sich für die Essensausgabe in die Warteschlange ein und warten ohne zu drängeln und ruhig, bis sie an der Reihe sind.
- Schüler*innen, die in der 7. Stunde Unterricht haben, haben bei der Essensausgabe „Vorfahrt“.
- Jede Person ist für die Sauberkeit am eigenen Essplatz verantwortlich.
- Es gelten die in der Mensa ausgehängten Regeln.
- Die Empore wird ausschließlich von den Schüler*innen der Oberstufe benutzt. Bei Nutzung der Mensa als Aufenthaltsbereich sind die Schüler*innen der Oberstufe dort für Ruhe, Sauberkeit und Ordnung verantwortlich.
Allgemein gilt für Pausen und Freizeiten während der Schulzeit, dass ich…
- mit einem digitalen Endgerät in den Pausen Musik hören darf, dabei aber niemanden störe,
- bei Fachunterricht in den NW-Räumen vor dem NW-Trakt warte, bis ich von meiner Fachlehrerin bzw. Fachlehrer abgeholt werde,
- mich vor Unterrichtsbeginn auf den Schulhöfen und in den Pausenhallen aufhalte. 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn ist Einlass in die Flure und Klassen.
- mich persönlich bei einer Lehrperson abmelde, falls ich im Laufe des Tages erkranke und vorzeitig nach Hause gehen will. Die Lehrperson füllt dann einen Schein aus, mit dem ich mich im Sekretariat melde, um zu Hause anzurufen. In dem Telefonat muss geklärt werden, ob die Eltern oder Erziehungsberechtigten mich abholen oder ich mich selbst auf den Heimweg begeben soll.
- Sollte ich ohne persönliche Abmeldung vorzeitig nach Hause gehen, erzeugt das unentschuldigte Fehlstunden, die nachträglich nicht mehr durch die Eltern entschuldigt werden können.