Cybermobbing im Schulalltag

Bericht von Julienne Richter, 10b

(entstanden im Deutsch-Unterricht bei Frau Kayser im Rahmen der ZP10-Vorbereitung)

In der vergangenen Zeit gab es öfters Verstöße gegen den Urheber- und Persönlichkeitsschutz im schulischen Bereich, auch an unserer Schule. Aber erst mal möchte ich euch erklären, was man darunter versteht. Die Persönlichkeitsrechte werden immer dann verletzt, wenn Bilder- oder Tonaufnahmen ohne Zustimmung der aufgenommenen Personen veröffentlicht oder weiter verbreitet werden. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Bildaufnahme im alkoholisierten Zustand, wenn dieses Bild auch noch auf Facebook gepostet wird, dann ist es dauerhaft öffentlich. Die Folgen, die das Verschicken von Videos und Fotos mit sich trägt, sind vielen Jugendlichen gar nicht bewusst. Die Folgen für das Opfer sind meist fatal. Sollte zum Beispiel ein Bild weitergeschickt worden sein und viele Leute lachen darüber, so verliert das Opfer Selbstvertrauen oder bekommt Angstzustände. Dies sind Beispiele für eine psychische Schädigung- Allerdings gibt es auch psychosomatische Reaktionen, wie zum Beispiel Bauchschmerzen oder auch Albträume. Sollte dieses Cybermobbing von Mitschülern ausgehen, könnten Leistungsrückgang oder häufige Fehltage auch Beispiele dafür sein. Die Folgen für Opfer sind unterschiedlich, aber wirken auch auf die komplette Persönlichkeit aus. Außerdem sind 66% danach wütend auf sich selbst.

Jedoch hat das Verschicken von privaten Videos und Fotos per Handy-App oder Internet nicht nur Folgen für das Opfer, sondern auch für den Täter. Das Aufnehmen von Fotos in geschützten Räumen, wie zum Beispiel in Sportumkleiden oder Toilettenräumen ist strafbar. Diese Strafe kann bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder auch eine Geldstrafe betragen. Außerdem wird das Aufnehmen und Weiterschicken von Videos ohne Einwilligung der darauf erkennbaren Personen mit Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren bestraft oder mit einer Geldstrafe. Dasselbe Strafmaß gilt auch den Leuten, die es weiter später verbreitet haben. Sollte so etwas in jüngeren Klassen vorkommen, wo Täter und Mittäter unter 14 Jahren sind, so kommen erzieherische Weisungen und Auflagen im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes in Betracht oder je nachdem, welche Schule man besucht, kommen noch weitere Konsequenzen wie Schulverweis oder Ähnliches hinzu. Jetzt fragt ihr euch bestimmt, wie ihr euch verhalten sollt, wenn so etwas passiert oder wie ihr es verhindert und euch somit schützt, oder? Ganz einfach. Als erstes solltet ihr euch überlegen, ob ihr euch der Gefahr bewusst seid, wenn ihr Bilder von euch anfertigen lasst oder eure Bilder in die Hände anderer Leute gebt. Allerdings solltet ihr über personenbezogene Daten wie Namen, Anschrift und auch Fotos besonders nachdenken, da sie viel über euch aussagen und später gegen euch verwendet werden können. Sollte so etwas trotzdem in der Schule passieren, so solltet ihr es nicht für euch behalten, sondern es euren Lehrern und Eltern sagen und Beweismaterial sichern. Allerdings sollte unsere Schule die Handynutzungsregeln noch deutlicher machen und mögliche Sanktionen mit den Schülern besprechen. Die drohenden Sanktionen führen vielleicht bei vielen Schülern dazu, dass sie erst gar nicht den Versuch begehen das Persönlichkeitsrecht zu verletzen. Der Text soll natürlich nicht dazu führen, dass keiner mehr Bilder postet, aber ihr solltet euch bewusst machen, dass diese Bilder nie wieder aus dem Netz verschwinden.