Schulordnung – Regel 5

5. Wir ermöglichen durch unser Verhalten einen angenehmen, sicheren und störungsfreien Unterricht.

Das heißt, dass ich…

  • meine Mitschüler*innen nicht beim Lernen störe,
  • pünktlich zum Unterricht erscheine,
  • vor jedem Unterricht das benötigte Material bereithalte/zurechtlege,
  • Lern- und Wochenplanaufgaben zum festgelegten Zeitpunkt vorlege,
  • während des Unterrichts nicht esse,
  • grundsätzlich nicht in den Unterrichtsstunden zur Toilette gehe,
  • den Unterricht aktiv mitgestalte,
  • mich selbständig am Vertretungsplan über die Änderungen des Stundenplans informiere,
  • nach der Pause bei meiner Klasse oder meinem Kurs auf die Lehrkraft warte (Sollte 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch kein*e Lehrer*in erschienen sein, so meldet der*die Klassen- bzw. Kurssprecher*in dies im Sekretariat.),
  • am Ende der Unterrichtsstunde die Stühle mit hoch stelle,
  • in den Trainingsraum gehe, wenn ich nach einer Verwarnung weiterhin den Unterricht störe,
  • mich an die Trinkpausen halte, die mit der Lehrkraft abgesprochen sind.